Der Laubsauger/-Bläser ist nur für Laub und Gartenabfälle wie Gras, kleine Zweige, Tannenzapfen, Papier,... zugelassen. Anderweitige Anwendung ist nicht erlaubt.
Er ist nur für die private Nutzung entsprechend seinem Verwendungszweck konzipiert. Als Geräte für den privaten Haus- und Gartenbereich eingesetzt werden.
Nicht jedoch für öffentliche Anlagen, Parks, Sportstätten, sowie nicht in der Land- und Forstwirtschaft.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut sind, Kinder, Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluß dürfen das Gerät nicht bedienen.